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Wirtschafts- und Arbeitsrecht
In der Schweiz können Arbeitsverhältnisse praktisch jederzeit aufgelöst werden. Einen triftigen Grund oder eine Vorwarnung braucht es nicht. Wird ein Arbeitnehmer aber aus besonders unfairen oder verwerflichen Gründen entlassen, ist die Kündigung missbräuchlich. Der entsprechende Gesetzesartikel (OR 336) enthält eine nicht abschliessende Aufzählung von solchen Gründen. Der Job ist dann zwar trotzdem verloren, es winkt jedoch eine namhafte Entschädigung. Denn Betroffene können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einfordern.